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   BVerwG, 21.10.1955 - II C 253.54   

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https://dejure.org/1955,297
BVerwG, 21.10.1955 - II C 253.54 (https://dejure.org/1955,297)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1955 - II C 253.54 (https://dejure.org/1955,297)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1955 - II C 253.54 (https://dejure.org/1955,297)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GVG § 13; Südd. VGG §§ 22, 35, 37

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 273
  • NJW 1956, 235
  • MDR 1956, 265
  • DVBl 1956, 136
  • DVBl 1956, 137
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.03.1953 - III ZR 220/52

    Rechtliche Stellung einer Universitätsklinik

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1955 - II C 253.54
    Auch der Gesichtspunkt des im Aufbau des Unternehmens - hier der S.-T.-GmbH in Stuttgart - sich äußernden Willens des Hoheitsträgers, der in RGZ Bd. 158 S. 83, Bd. 161 S. 341 (347), BGHZ 9 S. 145 (147 ff.), Bd. 16 S. 111 ff. für die Beurteilung des Rechtscharakters einer Betätigung der öffentlichen Verwaltung als entscheidend angesehen wird, ergibt keine andere Beurteilung.
  • BVerwG, 10.12.1954 - II C 31.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1955 - II C 253.54
    An diese rechtliche Beurteilung durch den Verwaltungsgerichtshof ist jedoch das Bundesverwaltungsgericht nicht gebunden, das bei der Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtswegs, abweichend von § 562 ZPO, nicht gehindert ist, auch den Bestand und die Auslegung von irrevisiblem Recht nachzuprüfen, wie der Senat in seinemUrteil vom 10. Dezember 1954 - BVerwG II C 31.54 - BVerwGE 1 S. 263 = DVBl. 1955 S. 259 = NJW 1955 S. 645 = DÖV 1955 S. 341 = MDR 1955 S. 312 = JurRdsch.
  • BAG, 18.12.1973 - 1 ABR 35/73

    Geeignetheit - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Anerkennung -

    stellt jedenfalls gegenüber dem Träger der Veranstaltung einen Verwaltungsakt dar, d.h. eine Maßnahme einer Verwaltungsbehörde, durch die ein Einzelfall auf dem Gebiet dos öffentlichen Rechts einseitig hoheitlich in Ausübung sl.tätlicher Gewalt geregelt wird (BVerwGE 2, 273 ff« [274]j 18, 154 ff«)« Diese Meinung wird allgemein geteilt, Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten sind immer öffentlich-rechtliche Streitigkeiten i.S. des § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO, wie bereits aus § 42 VwGO folgt.
  • BVerwG, 27.11.1964 - VII B 115.62

    Rechtsmittel

    Auch das Schreiben des Beklagten vom 15. Juli 1959 stellt keinen Verwaltungsakt dar, denn in ihm ist keine Regelung eines Einzelfalles enthalten, wie dies für den Begriff des Verwaltungsakts allgemein gefordert werden muß (vgl. Urteil des BVerwG vom 21. Oktober 1955 - BVerwG II C 253.54 -, BVerwGE 2, 273 [BVerwG 21.10.1955 - II C 253/54] [274]).
  • BSG, 29.01.1975 - 5 RKnU 12/74

    Rückforderung - Unrechtmäßige Leistung - Rückforderung dem Grunde nach -

    Nach dieser Auffassung müßte die Aufhebungsklage, wäre die angegriffene Maßnahme kein Verwaltungsäktf als unzulässig abgewiesen werden (BVerwGE 2, 273), es sei denn, der von dem Nichtverwaltungsakt erzeugte Rechtsschein geböte im Einzelfall anderes (vgl. dazu BVerwGin NJW 1958, 1107, 1108; Redéker/ v. Oertzen, aaO, Anm. 12).
  • BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 97/63

    Haftung von Annahmestellen des Süd-Lotto für den Verlust von Lottoscheinen -

    Diese Spielbedingungen, denen sich der Teilnehmer durch seine Teilnahme am Spiel unterwirft und auf die in dem Text des Quittungsabschnitts ausdrücklich verwiesen ist, sind in Bayern - im Gegensatz zu anderen Ländern - nicht als Rechtssätze ausgestaltet, sie sind aber Geschäftsbedingungen privatrechtlichen Inhalts (BVerwG JZ 1956, 341); der Kläger muß sie daher - soweit sie nicht etwa gegen die guten Sitten verstoßen - gegen sich gelten lassen.
  • BVerwG, 09.01.1963 - V C 79.62

    Entschädigung im Währungsausgleich nach dem Gesetz über einen Währungsausgleich

    Entscheidend für die Zweitschrift ist vielmehr, daß sie an die Stelle einer anderen (der Urschrift) tritt, wenn diese aus dem Verkehr gezogen oder verlorengegangen ist, und daß sie vom Aussteller der Urschrift hergestellt ist (BVerwG a.a.O, Koehler in MDR 1956, 265 [267]).
  • BVerwG, 09.03.1960 - III B 308.58

    Rechtsmittel

    Daß auch im Bereich der süddeutschen Verwaltungsgerichtsgesetze Verwaltungsakte nur Einzelregelungen auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts sind, ist bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt(Urteil vom 21. Oktober 1955 - BVerwG II C 253.54 - [BVerwGE 2, 273 [BVerwG 21.10.1955 - II C 253/54]]).
  • BVerwG, 19.02.1957 - II B 32.55

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entlassung aus

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß die Begriffsbestimmung des § 25 der Verordnung Nr. 165 der Militärregierung Deutschland - Britisches Kontrollgebiet - (Amtsbl.d. MilReg. 1948 Nr. 24 S. 799) - MRVO 165 -, wonach als Verwaltungsakt jede Verfügung, Anordnung, Entscheidung oder sonstige Maßnahme, die von einer Verwaltungsbehörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts getroffen wird, auch außerhalb des Geltungsbereichs des § 25 MRVO 165 (Beschluß vom 9. Juli 1955 - BVerwG V B 92.55 -, Beschluß vom 17. Oktober 1955 - BVerwG I B 122.55 -), insbesondere im Bereich der süddeutschen Verwaltungsgerichtsgesetze (BVerwGE 2 S. 273 [274]) gilt.
  • OVG Saarland, 25.10.1968 - II R 13/68

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids für die Anbringung einer Werbeanlage;

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  • OVG Saarland, 11.07.1969 - II R 20/69

    Klage des Inhabers einer Fahrschule gegen eine ministerielle Anweisung an den TÜV

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